Härtefall-Regelung muss überarbeitet werden

Viele Kleinstbetriebe sind ebenso betroffen von den Massnahmen gegen die Pandemie wie grössere Firmen, unterstützt werden sollen sie aber nicht.

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die Regelungen für die stark betroffenen Branchen kommuniziert. Die Härtefallmassnahmen unterstützen Betriebe der Branchen Gastronomie, Hotellerie, Reisen und Tourismus, Märkte und Messen, Freizeit und Veranstaltungen sowie Tierparks, falls diese mindestens 300 Stellenprozente aufweisen.

In unserer Region sind aber gerade in den von der Pandemie stark betroffenen Branchen zahlreiche Betriebe ansässig, welche diese Stellenprozente nicht erreichen und trotzdem ein wichtiger und bereichernder Bestandteil des lokalen Gewerbes sind. Es klingt schon ziemlich paradox, dass diese Kleinbetriebe und ihre Lohnbezüger analog grösseren Firmen im gleichen Umfang Steuern bezahlen, den gleichen administrativen Aufwand betreiben, aber bei Hilfsmassnahmen nicht berücksichtigt werden.

Diese unsinnige Regelung muss schnellstmöglich überarbeitet werden, bevor einzelne Betriebe die Türen für immer schliessen müssen.

Sinnbildlich für viele Betriebe in der Region ist auch Jonny Gauer vom Lion Cave in Trübbach zur Untätigkeit gezwungen, fällt aber mit seinem 190% Stellenprozenten durch den Raster der Entschädigunsgregelung. Mit dieser äusserst angespannten Lage umzugehen ist sehr schwierig. Immerhin ist die komplette Schliessung des Betriebes bis mindestens 22. Januar des kommenden Jahres wesentlich besser als mit den reduzierten Öffnungszeiten von Anfang Dezember zu arbeiten. Diese waren für die Gastrobetriebe beinahe identisch mit einem Lockdown, Unterstützung war in dieser Phase aber keine vorgesehen.

Jonnys Lion-Cave ist geschlossen