Jetzt ist es wieder soweit - Steuererklärung 2019 ausfüllen

Für viele von uns eine lästige Pflicht, die erfüllt werden muss...

Die alljährliche Post des Steueramtes flattert uns wieder ins Haus. Für viele von uns eine lästige Pflicht, die erfüllt werden muss.

Jedes Jahr stellen sich dieselben Fragen. Hat sich etwas geändert? Welche Unterlagen muss ich mitschicken? Was muss ich wo eintragen um mein Steuersparpotenzial voll auszuschöpfen.

Hier sind wir Ihnen gern behilflich.

Wir - das ist die sutag gmbh mit ihrem Team. Seit November letzten Jahres sind wir in der Fährhüttenstrasse 13 in Trübbach ansässig.

Ganz unbekannt sind wir in der Gemeinde Wartau nicht. Schon an unserem langjährigen Standort in Buchs haben wir eine treue Kundschaft aus der hiesigen Gemeinde bedient. Wir freuen uns, dies auch weiterhin tun zu dürfen und heissen jeden neuen Kunden herzlich willkommen.

Damit das leidige Thema "Steuererklärung" seinen Schrecken ein wenig verliert möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Informationen behilflich sein.

Im Steuerjahr 2019 haben sich einige Änderungen ergeben:

· Ziff. 13.1 Säule 3a: Erwerbstätige mit Einzahlungen in die 2. Säule (Pensionskasse) dürfen neu einen maximalen Betrag von 6'826 Fr. in Abzug bringen und Erwerbstätige ohne Einzahlung in die 2. Säule 20% des Erwerbseinkommen aber maximal 34'128 Fr.

· Ziff. 14. Versicherungsprämien: Pro Kind dürfen neu 1'000 Fr. anstatt 600 Fr. in Abzug gebracht werden.

· Ziff. 16.1 Verwaltung: Bei Einsatzkosten von den einzelnen steuerbaren Gewinnen sind neu auch die abgebuchten Spieleinsätze von Online-Spielen bis zu einer Höhe von maximal 25'000 Fr. möglich.

· Ziff. 16.2 Kinderbetreuung: Für jedes Kind unter 14 Jahren konnte bisher ein Abzug in Höhe von 7'500 Fr. in Abzug gebracht werden. Dieser Betrag wurde neu auf 25'000 Fr. / pro Kind erhöht.

Haben Sie Ihre Belege wie Lohnausweise, Zins- und Saldenbescheinigungen, Kosten- und Prämienbescheinigungen der Krankenkasse, Bescheinigung Säule 3a usw. schon beisammen?

Um Ihnen die Zusammenstellung der für Ihre persönliche Steuererklärung relevanten Unterlagen zu erleichtern haben wir auf unserer Homepage eigens dafür eine Checkliste platziert. Besuchen Sie uns doch unter www.sutag.ch.

An diese Dinge sollte man auch denken, zum Beispiel:

· Dass zu den Schuldzinsen auch Verzugszinsen bei Steuerschulden gehören. Eine Bescheinigung hierzu kann beim Steueramt angefordert werden.

· Oder, sollten die Unterhaltsaufwendungen für Ihre Liegenschaft über 20 % des Mietwertes bzw. Mietertrages betragen, lohnt es sich, anstelle des Pauschalabzuges die effektiven Kosten geltend zu machen. Massgebend ist das Rechnungsdatum.

Sind alle Belege beisammen, kann die Steuererklärung ausgefüllt oder online erfasst und eingereicht werden.

Eigentlich ganz einfach, oder? Und sind wir mal ehrlich, das gute an der Steuererklärung ist, dass man mal endlich die Schubladen, auf der Suche nach Belegen, wieder ordentlich aufgeräumt hat.

Wir stehen Ihnen mit unserem Team bei dieser aber auch anderen Aufgaben sehr gerne zur Seite. Besuchen Sie unsere Homepage und lernen Sie uns kennen.

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