Neue Energieverbrauchskennzeichnung

Auf den 1. März 2021 tritt die verschärfte Verordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung der EU in Kraft.

Die Anpassungen wurden mit der Revision der EnEV in das Schweizer Recht übernommen und ist das Resultat des veränderten Verbraucherverhaltens und der technischen Weiterentwicklungen. Die Änderungen an den Energieetiketten betreffen bei den Haushaltsgeräten die Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Kühl- und Gefriergeräte sowie Weinkühlschränke. Weitere Produktkategorien werden in den nächsten Jahren folgen.

Mehr Transparenz im Vergleich der Geräte

Die Energieetiketten, welche seit 1995 verwendet werden, haben sich bewährt. Die Verbraucher kennen die Labels und beim Kauf von Geräten werden diese auch berücksichtigt. Ebenfalls haben sich die Etiketten positiv auf die Entwicklung von neuen Geräten ausgewirkt, Effizienz und Innovation haben sich in den letzten Jahren stark gesteigert. Das hat dazu geführt, dass bei der bisherigen Skala Erweiterungen auf z.B. A+, A++ oder gar A+++ notwendig wurden. Diese Erweiterungen führten aber auch dazu, dass es den Verbraucherinnen und Verbraucher schwerfällt, die besten Produkte zu erkennen.

Die Einführung der neuen Energieetikette mit der Rückkehr zu der ursprünglichen Energieeffizienskala von A (besten) bis G (schlechteste) sorgt wieder für mehr Transparenz im Gerätevergleich.

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Weber Haushaltgeräte

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